Bei Sportreisen und Exkursionen werden die entstehenden Kosten separat festgelegt:
- Bei vom Universitätssportzentrum organisierten Sportreisen (Skilager, Tauchen, Segeln,…) gelten konkrete Bezahlungsmodalitäten entsprechend der vertraglichen Rahmenbedingungen. Diese können je nach Angebot voneinander abweichen (siehe jeweilige Kursbeschreibung).
- I.d.R. wird mit einer Anzahlung jener finanzieller Aufwand abgedeckt, welcher bei einer Absage durch den/die TeilnehmerIn entstehen würde.
- Kann bei einer Absage eine Ersatzperson gefunden werden, die die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, so ist eine Rückerstattung des angezahlten Kursbeitrages möglich.
- Bei vermittelten Sportreisen externer Anbieter (z.B. Tauchsafaris) gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseunternehmens.