INFOS FÜR
TEILNEHMENDE

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme am Sportprogramm des Universitätssportzentrums berechtigt sind:

  • Studierende,
  • Auszubildende,
  • Beschäftigte,
  • Mitglieder alumni halenses (Voraussetzung: Anmeldung als Alumni mit entsprechender Registriernummer), der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Fachhochschule Merseburg,

sowie Beschäftigte folgender außeruniversitärer Forschungseinrichtungen:

  • Helmholtz-Zentrum Halle,
  • Leibniz-Institut Halle,
  • Max-Planck-Institut Halle,
  • Fraunhofer-Institut Halle


Externe
, also Personen, die o.g. Kriterien nicht erfüllen, sind prinzipiell nicht teilnahmeberechtigt. Eine Ausnahme bilden Tanzkurse mit paarweiser Organisationsform sowie die Paarakrobatik, bei denen die Teilnahme auch für Partnerinnen bzw. Partner o.g. teilnahmeberechtigter Personen möglich ist. Eine Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar.

Bei allen Kursen sind für Kontrollzwecke die Nachweise für die Kursanmeldung (pdf-Dokument in ausgedruckter oder elektronischer Form) und eine Legitimation für die allgemeine Teilnahmeberechtigung (Studierendenausweis, Mitarbeiterausweis oder Alumni Nachweis) ständig mitzuführen. Ein Ausschluss vom Sportkurs erfolgt, wenn der Teilnehmende diesen Nachweis nicht erbringen kann. Ein verbindliches Teilnahmerecht besteht nur bei Kursen mit Teilnahmegebühren und kapazitätsgerecht limitierter Teilnehmerzahl. In Kursen mit offener Kapazität besteht kein Teilnahmerecht, jedoch eine Anmeldepflicht. Bitte beachten Sie unbedingt zusätzliche Hinweise auf dem Anmeldeformular bzw. der BuchungsbestätigungBei einem Verstoß gegen die in den jeweiligen Sportstätten geltende Hallen- bzw. Nutzungsordnung kann die Teilnahmeberechtigung durch den Übungsleitenden, das Hallenpersonal und/ oder die Mitarbeitenden des Universitätssportzentrums entzogen werden.

Bei allen Kursen sind für Kontrollzwecke die Nachweise für die Kursanmeldung (pdf-Dokument in ausgedruckter oder elektronischer Form) und eine Legitimation für die allgemeine Teilnahmeberechtigung (Studierendenausweis, Mitarbeiterausweis oder Alumni Nachweis) ständig mitzuführen. Ein Ausschluss vom Sportkurs erfolgt, wenn der Teilnehmende diesen Nachweis nicht erbringen kann. Ein verbindliches Teilnahmerecht besteht nur bei Kursen mit Teilnahmegebühren und kapazitätsgerecht limitierter Teilnehmerzahl. In Kursen mit offener Kapazität besteht kein Teilnahmerecht, jedoch eine Anmeldepflicht. Bitte beachten Sie unbedingt zusätzliche Hinweise auf dem Anmeldeformular bzw. der BuchungsbestätigungBei einem Verstoß gegen die in den jeweiligen Sportstätten geltende Hallen- bzw. Nutzungsordnung kann die Teilnahmeberechtigung durch den Übungsleitenden, das Hallenpersonal und/ oder die Mitarbeitenden des Universitätssportzentrums entzogen werden.

Informationen zur Anmeldung

Die Teilnahme an unseren Sportangeboten setzt prinzipiell eine Anmeldung über das elektronische Buchungssystem voraus, um rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert zu sein.

    • Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie folgende Angaben: Name / Anschrift / Status (Student/ Mitarbeiter/ Alumni) / Matrikelnummer bzw. dienstliche Telefonnummer / aktuelle Email-Adresse / Bankverbindung mit IBAN / eventuell Alumni-Registriernummer .
    • Mit dem Abschicken des Anmeldeformulars hat der Teilnehmende den Kurs verbindlich gebucht.
    • Die erste Abbuchung der Kursgebühren durch das Universitätssportzentrum erfolgt jeweils circa drei Wochen nach dem offiziellen Beginn des Sportprogramms.
    • Innerhalb dieser o.g. ersten drei Wochen können Stornierungen und/ oder Umbuchungen erfolgen.
    • Nach den ersten drei Wochen sind Rückerstattungen von Teilnahmegebühren prinzipiell nicht mehr möglich.
      Nach Ende dieser Frist sind keine Stornierungen möglich.
      Bei einer späteren Anmeldung gilt die o.g. Stornierungsfrist nicht.
    • Der Teilnehmende haftet für die Korrektheit der Bankangaben und trägt für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge.
    • Für Mehrkosten oder sonstige Schäden, die durch unkorrekte Bankangaben, nicht ausreichende Kontodeckung und ungerechtfertigte Stornierungen bzw. Fehlüberweisungen entstehen, haftet der Teilnehmende.
    • Der Status „Extern“ funktioniert bei der Anmeldung nicht!

bei der Anmeldung in unseren studiFITs

Eine kostenfreie Stornierung innerhalb der ersten 3 Wochen ist für Erstnutzer der studiFIT ab dem Tag der Ersteinweisung möglich.

Bei einer Fitnessverlängerung gilt der Tag der Buchung als Stichtag.

Aus technischen Gründen werden mit der Ankündigungsmail alle Sportangebote abgebucht. Sollte dann innerhalb der 3 Wochen eine Stornierung oder Umbuchung gewünscht sein, ist dies natürlich möglich. Bei bereits abgebuchter Gebühr benötigen wir zur schnelleren Bearbeitung einen Screenshot der Abbuchung sowie das von uns zugesandte Stornoformular ausgefüllt zurück.

für Alumni

Die von der Universität erteilte Registriernummer bitte in das Feld Telefonnummer eintragen. Anmeldung als Alumni für Tanzkurse und den Kurs „Paarakrobatik“

Bei der Anmeldung eines externen Partners gilt:

Status „Student“: für Studierene fremder Hochschulen, Auszubildende, Arbeitslose, Behinderte

Status „Mitarbeiter“ und „Alumni“: für Beschäftigte mit Einkommen und Selbstständige.

Informationen zur Bezahlung

Die Bezahlung der entstehenden Kursgebühren erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren.

Eventuelle Ausnahmen, z.B. bei Angeboten von Drittanbietern werden gegebenenfalls gesondert im jeweiligen Kursangebot beschrieben. Die erste Abbuchung erfolgt drei Wochen nach Beginn der online-Einschreibung und dann laufend. Bitte sorgen Sie dafür, dass eine ausreichende Kontodeckung vorliegt.

nicht ausgeführte Lastschriften

 

Bevor wir die Abbuchung durchführen, informieren wir Sie per E-Mail darüber und weisen auf den genauen Termin hin, damit Sie die Kontodeckung prüfen können. Sollte es uns aufgrund einer fehlerhaften IBAN-Nummer oder eines nicht genügend gedeckten Kontos trotzdem nicht möglich sein, die fälligen Kursgebühren einzuziehen, entstehen weitere Kosten, die Ihre Bank auf uns umlegt. Diese müssen wir dann leider an Sie weiterreichen.
Bitte kontrollieren Sie deshalb genau Ihre Bankdaten und stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.

Eventuelle Ausnahmen, z.B. bei Angeboten von Drittanbietern werden gegebenenfalls gesondert im jeweiligen Kursangebot beschrieben. Die erste Abbuchung erfolgt drei Wochen nach Beginn der online-Einschreibung und dann laufend. Bitte sorgen Sie dafür, dass eine ausreichende Kontodeckung vorliegt.

nicht ausgeführte Lastschriften

Bevor wir die Abbuchung durchführen, informieren wir Sie per E-Mail darüber und weisen auf den genauen Termin hin, damit Sie die Kontodeckung prüfen können. Sollte es uns aufgrund einer fehlerhaften IBAN-Nummer oder eines nicht genügend gedeckten Kontos trotzdem nicht möglich sein, die fälligen Kursgebühren einzuziehen, entstehen weitere Kosten, die Ihre Bank auf uns umlegt. Diese müssen wir dann leider an Sie weiterreichen.
Bitte kontrollieren Sie deshalb genau Ihre Bankdaten und stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.

Unfallmeldungen

Ein Sportunfall muss unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) gemeldet werden.

  • für Studierende der Martin-Luther-Universität gilt:
    Meldung bei Frau Niestroj (Sekretariat des Universitätssportzentrums)
 
  • für Studierende und Beschäftigte der Kunsthochschule Burg Giebichenstein gilt:
    Meldung bei Frau Karnstädt (Hochschulsportbüro der Kunsthochschule)

  • für Beschäftigte, die in ausgeschriebenen Beschäftigten-Kursen (GKW/ RückenFIT/ PausenExpress) eingeschrieben sind, gilt:
    Meldung bei Frau Niestroj (Sekretariat des Universitätssportzentrums)

  • STUDIERENDE ANDERER HOCHSCHULEINRICHTUNGEN SOWIE ALUMNI HABEN BEI TEILNAHME AN UNSEREN ANGEBOTEN KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ!
    EBENSO GILT DIES FÜR BESCHÄFTIGTE IN UNSEREN KURSEN MIT ZIELGRUPPE STUDIERENDE.
 

Der jeweilige Vorfall muss in einem entsprechenden Formblatt dokumentiert werden. Folgende Informationen werden hierbei benötigt:

 

  • Tag und Zeit des Unfalls,
  • Name und Anschrift eines Zeugen,
  • Name und Anschrift des ersten behandelnden Arztes, falls bereits medizinische Hilfe in Anspruch genommen wurde.
 

Fülle das Formular aus uns sende es fristgerecht zurück.

Die Verantwortung für die termingerechte Meldung trägt der Verunfallte!

Versicherungsschutz und Haftung

Studierende der Martin-Luther-Universität sowie der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sind bei der Teilnahme am vom Universitätssportzentrum offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt in 39258 Zerbst versichert. Diese Sportunfallversicherung schließt den Weg zur und von der offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen mit ein.

Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Einschreibung in das jeweilige Kursangebot.

 

Wichtige Hinweise hierzu:
Die Unfallversicherung durch die Unfallkasse Sachsen-Anhalt beinhaltet lediglich eine Grundsicherung, welche durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden sollte. Ebenso empfehlen wir eine Privathaftpflichtversicherung (Entschädigung einer anderen Person, der durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist). Für Fahrten/Veranstaltungen im Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar.

Bei der Teilnahme von Beschäftigte sowie Alumni der Universität am allgemeinen Hochschulsport sind diese nicht versichert.

Unfallversichert sind Beschäftigte nur dann, wenn sie in einem ausdrücklich für Universitäts-Mitarbeitende deklarierten Kurs eingeschrieben sind.

Beamte sind nicht unfallversichert. Dieses begründet sich aus der Tatsache, dass Beamte dem Versorgungsgesetz unterliegen.

Informationen zu Sportreisen

Für Fahrten/Veranstaltungen im Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung bindet das Universitätssportzentrum an die Höhe der Teilnahmegebühren, welche von den Studierenden und den Beschäftigten der Universität für die Nutzung unserer Angebote entrichtet werden müssen. Zuletzt wurde diese im Juni 2022 vom Senat und Studierendenrat aktualisiert und verabschiedet. Ausnahmen bilden Angebote, die wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern initiieren.

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